Aromalife® Ätherisches Öl Rosmarin Cineol 5ml
7,00 CHF
Kategorie: Aromalife® Ätherische Öle
Schlagwort: Aromatherapie
Beschreibung
Duft | krautig-frisch, scharf, aromatisch, kühl |
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Duftnote | Kopfnote |
Duftthema | belebend, konzentrationsfördernd, wärmend, stärkend |
Pflanzenbotschaft | „Ich bringe dir Energie, Elan und Schwung für den Tag!“ |
Botanische Bezeichnung | Rosmarinus officinalis |
Gewinnung | Wasserdampfdestillation der Blätter und Zweige – Herkunft Tunesien |
Qualität | 100% natürlich, kontrolliert biologischer Anbau, Bio-Inspecta zertifiziert, tierversuchsfrei, vegan |
Wichtige Inhaltsstoffe | 1,8-Cineole, Alpha-Pinene, Champhre, Beta-Caryophyllene, Beta-Pinene, Limonene, P-C |
INCI/Allergene | Rosmarinus Officinalis (Rosemary) Leaf Oil, Organic Enthält Limonene* und Linalool* *natürlicher Bestandteil vom 100% naturreinen ätherischen Öls |
Anwendungstipps
Psychisch – Seelisch | ist ganzheitlich anregend und aktivierend für Morgenmuffel unterstütz die ICH-Kraft und Klarheit hilft aus festgefahrener Trägheit raus löst Energie-Blockaden |
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Aromatipp | Leberwickel: 2 El Johanniskrautöl, 2 Tropfen Rosmarin, 1 Tropfen Nanaminze, 1 Tropfen Thymian officinalis und 1 Tropfen Wachholderbeere mischen auf nicht zu grosses Wickeltuch verteilen und auf die Leber legen. Mit einer Wärmeflache warm halten. (Optimale Zeit nach Organuhr : 12.00h – 15.00h ) Haar-Entwirrer-Spray: In 100ml Rosmarinhydrolat 4 Tropfen Rosmarin und 4 Tropfen Lavendel fein und 4 Tropfen Atlas Zeder. Vor Gebrauch gut schütteln. |
Gut zu wissen | Während der Schwangerschaft nicht anwenden. Nicht für Kleinkinder und Babys. Nicht für Personen die zu Epilepsie neigen. Der handelsübliche Typ-Cineol ist der klassisch verwendete Rosmarin. Auch körperlich gerne verwendet als Unterstützung der Durchblutung, aktivierend bei müden Beinen, hautpflegend, haarpflegend bei Schuppen und fettiger Kopfhaut. |
Kennzeichnung-Warnhinweise
gesetzliche Deklaration | Die ätherischen Öle von Aromalife® sind reine Naturprodukte. Gemäss europäischer und schweizerischer Gesetzgebung unterstehen sie dennoch der Chemikaliengesetzgebung. Diese gibt die Deklaration der Gefahrensymbole, H- und P-Sätzen vor. |
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Gefahrenpiktogramme | |
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweise | H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege lebensgefährlich sein H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen |
Sicherheitshinweise | P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen P301/P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P331 KEIN Erbrechen herbeiführen |